Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August


Das Ministerium für Schule und Bildung hat ein Handlungskonzept Corona für Schulen erstellt.
Nach diesem werden wir im kommenden Schuljahr arbeiten.

Erste Informationen finden Sie im Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022 .
Einen Elternbrief mit weiteren Informationen der Schillerschule finden Sie am 3. August ebenfalls unter Aktuelles auf dieser Website. Bei Fragen können Sie sich danach gerne per E-Mail an uns wenden.

Zum Nachlesen finden sie Handlungskonzept unter https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona.

Ihre Schillerschule

 

 

Schultestung ab dem 28.02.2022


Wer testet sich? 

  • Alle Kinder, die nicht von der Testpflicht befreit sind, testen sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbeginn mit einem von uns mitgegebenen Schnelltest.

Wer ist befreit?

  • Kinder, die genesen, geimpft sind oder einen Bürgertest vorlegen, können von der Testung befreit werden.

Was ist bei einer Genesung meines Kindes zu beachten?

  • Bei einer Genesung benötigen wir einen Genesenen-Nachweis.
  • Diesen stellt das Gesundheitsamt aus, wenn Sie es unter covid19@herne.de anschreiben. Er wird dann per Mail zugeschickt und kann gerne an die Klassenleitung weitergeleitet werden.
  • Laut geltender Verordnung gilt ein Kind nur noch 90 Tage, d.h. 3 Monate nach Erkrankung, als immunisiert. Nach den 3 Monaten besteht Testpflicht, wenn das Kind in der Zwischenzeit nicht geimpft wurde.

Was ist bei einer Impfung meines Kindes zu beachten?

  • Als Nachweis über ein Impfung bitten wir Sie Ihrem Kind eine Kopie des Impfzertifikats mitzugeben oder als Scan per Mail an die Klassenleitung weiterzuleiten.
  • Kinder unter 12 Jahren werden zurzeit 2x geimpft. 14 Tage nach der 2. Impfung gilt ein Kind als immunisiert und ist von der Testpflicht befreit.

Was ist bei der Vorlage eines Bürgertests zu beachten?

  • Kinder, die nicht genesen oder geimpft sind, können von der Testpflicht befreit werden, wenn Sie montags, mittwochs und freitags einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.
  • Findet an einem dieser Wochentage kein Unterricht statt, ist der
    Nachweis am Folgetag vorzulegen.

Weiße Fahne gehisst


Wir haben uns heute an einer Aktion der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) beteiligt und am Gebäude die weiße Fahne als friedliches Zeichen gehisst.

Wir wollen damit als Schulgemeinde auf die schwierige und belastende Situation aufmerksam machen, die an den Grundschulen zurzeit herrscht.
Sie als Eltern, Ihre Kinder und wir als Kollegium der Schule befinden uns seit langem in einer Phase, in der wir alle schulpolitischen Entscheidungen (Maskenpflicht, Hygieneregeln, Testverfahren, Distanz- und Präsenzunterricht) immer wieder sehr spontan und ohne Entscheidungsfreiräume hinnehmen und umsetzen müssen.

Wir sind noch da, wir geben alle unser Bestes, aber wir fühlen uns als Schulgemeinde mit allen Beteiligten sehr belastet.

 

Testung von Kindern aus einem positiven Pool


Ab heute gilt für Kinder eines positiven Pools:

Die Kinder kommen morgens zur Schule und führen in der Klasse einen Selbsttest durch.
Kinder, die sich positiv testen, müssen abgeholt werden.
Alle Eltern müssen für diesen Fall bis 8.30 Uhr erreichbar sein.

Auch am Folgetag ist eine Durchführung von Selbsttest notwendig.
Alternativ ist es möglich, ein negatives Bürgertest-Ergebnis vorzulegen.

Bitte testen Sie, wenn möglich, Ihr Kind bei einem positiven Poolergebnis vor dem Schulbeginn zu Hause mit einem Schnelltest.
Sollte das Kind ein positives Testergebnis haben, kann sofort ein Testzentrum aufgesucht werden.

Die gestern von uns übermittelte Regelung ist damit hinfällig.
Am Montag gibt es einen aktualisierten Elternbrief für alle Klassen.

Aktueller Elternbrief


Liebe Eltern,

heute wurde Ihrem Kind ein Elternbrief mit wichtigen Informationen zur Pool-Testung ausgeteilt.
Sie finden den Brief untenstehend. Klicken sie das Foto mit der rechten Maus an, um das Schreiben zu lesen.