Information zur Neuregelung der Notbetreuung


Information zur Neuregelung der Notbetreuung

Die Landesregierung hat die bestehenden Regelungen zur Notbetreuung erweitert.

  • Um einen Platz in der Notbetreuung zu erhalten, muss nur noch ein Elternteil aus einer Berufsgruppe zur Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur stammen.
  • Die Notbetreuung gilt für alle Kinder.
  • Es wird eine Notbetreuung auch samstags und sonntags sichergestellt.
  • In den Osterferien (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) ist die Notbetreuung geöffnet.
  • Es ist möglich, dass Ihr Kind nur an bestimmten Tagen zur Notbetreuung kommt.
  • Die Notbetreuung ist von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr möglich.

Um einen Platz in der Notbetreuung zu erhalten, …

  • benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie bei Ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind.
  • muss Ihr Kind frei sein von erkennbaren Krankheitssymptomen.
  • müssen Sie sicherstellen, dass eine direkte Vertrauensperson Ihres Kindes dauerhaft telefonisch erreichbar ist.

Wir gehen davon aus, dass Sie …

  • die Kontakte Ihres Kindes einschränken, um weitere Infektionsketten zu vermeiden und unser Lehrpersonal und die Mitarbeiter/innen der OGS zu schützen.
  • mit Ihrem Kind die tägliche Handhygiene und die empfohlenen Regeln zum Husten und Niesen eingeübt haben.
  • mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit der Abstandsregel zu anderen Personen gesprochen haben.
  • Sie die Notbetreuung nur in Anspruch nehmen, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind.

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit der Beantragung eines Notbetreuungsplatzes um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt.

Je geringer der Kreis der zu betreuenden Kinder ist, desto mehr tragen wir alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.