Beurlaubung


Eine Beurlaubung für die Zeit vor und nach Ferien kann nur durch die Schulleitung und nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt werden. Zu den übrigen Zeiten entscheidet die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer bei Beurlaubung bis zu 3 Tagen. Grundsatz sollte dabei sein, dass Ihr Kind den versäum­ten Unterrichtsstoff nachholen kann.

Für eine Beurlaubung erhalten Sie in unserem Sekretariat ein Formular. Dies bekommen Sie zu den Öffnungszeiten.