Schultestung ab dem 28.02.2022


Wer testet sich? 

  • Alle Kinder, die nicht von der Testpflicht befreit sind, testen sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbeginn mit einem von uns mitgegebenen Schnelltest.

Wer ist befreit?

  • Kinder, die genesen, geimpft sind oder einen Bürgertest vorlegen, können von der Testung befreit werden.

Was ist bei einer Genesung meines Kindes zu beachten?

  • Bei einer Genesung benötigen wir einen Genesenen-Nachweis.
  • Diesen stellt das Gesundheitsamt aus, wenn Sie es unter covid19@herne.de anschreiben. Er wird dann per Mail zugeschickt und kann gerne an die Klassenleitung weitergeleitet werden.
  • Laut geltender Verordnung gilt ein Kind nur noch 90 Tage, d.h. 3 Monate nach Erkrankung, als immunisiert. Nach den 3 Monaten besteht Testpflicht, wenn das Kind in der Zwischenzeit nicht geimpft wurde.

Was ist bei einer Impfung meines Kindes zu beachten?

  • Als Nachweis über ein Impfung bitten wir Sie Ihrem Kind eine Kopie des Impfzertifikats mitzugeben oder als Scan per Mail an die Klassenleitung weiterzuleiten.
  • Kinder unter 12 Jahren werden zurzeit 2x geimpft. 14 Tage nach der 2. Impfung gilt ein Kind als immunisiert und ist von der Testpflicht befreit.

Was ist bei der Vorlage eines Bürgertests zu beachten?

  • Kinder, die nicht genesen oder geimpft sind, können von der Testpflicht befreit werden, wenn Sie montags, mittwochs und freitags einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.
  • Findet an einem dieser Wochentage kein Unterricht statt, ist der
    Nachweis am Folgetag vorzulegen.