Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und den entsprechenden Verordnungen gilt auch bei schulischen Veranstaltungen, etwa Elternabenden, als Zugangsvoraussetzung die 3G-Regelung.
Alle Teilnehmenden müssen eine bereits bestehende Immunisierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder eine negative Antigen-Schnelltestung (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen. Personen, die den Nachweis nicht führen, können nicht teilnehmen.
Im Schulgebäude gilt weiterhin Maskenpflicht.