Notbetreuung für OGS-Kinder in den Osterferien


In den Osterferien findet die Notbetreuung nur für in der OGS angemeldete Kinder statt. Falls ihr Kind zurzeit an der Notbetreuung teilnimmt und die OGS besucht , können Sie es bis zum 23.03.2021 anmelden.

Dazu erhält ihr Kind bis spätestens Dienstag ein Schreiben mit einem Antragsformular. Das Formular kann über Ihr Kind mitgegeben werden oder als Anhang per E-Mail an betreuung@schillerschule-herne.de gesendet werden.

Bitte bedenken Sie, dass es sich weiterhin um eine NOTBETREUUNG handelt.

Ferienaktionen können nicht im gewohnten Umfang stattfinden.

Ihr OGS-TEAM

Wechselunterricht bis zu den Osterferien


Das MSB hat beschlossen, dass an den Grundschulen bis zum 26.03.2021 Wechselunterricht stattfinden wird.
Eine Übersicht zu den Präsenztagen bis zum 19.03.2021 haben wir bereits gestern erstellt.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Anfang der Woche – Gruppe A am Montag und Gruppe B am Dienstag – eine Zusammenstellung für die Zeit bis zu den Osterferien. Diese finden Sie dann ebenfalls unter Aktuelles auf unserer Website.

Information zum Unterricht ab 08.03.2021


Liebe Eltern der Schillerschule,

gerne würden wir bereits heute verlässliche Informationen an Sie weitergeben.
Vermutlich wird weiterhin Wechselunterricht stattfinden. Wir informieren Sie schnellstmöglich.

Sicher ist: Montag und Dienstag wird es auf jeden Fall Wechselunterricht an unserer Schule geben.
Die Planung für die kommenden 2 Wochen entnehmen Sie bitte der Übersicht.

08.03. – 12.03.2021 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Präsenzunterricht in der Schule A B A B A
Distanzunterricht zu Hause B A B A B

 

15.03.- 19.03.2021 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Präsenzunterricht in der Schule A B A B B
Distanzunterricht zu Hause B A B A A

 

Maskenpflicht in Grundschulen ab 22.02.2021


Liebe Eltern der Schillerschule,

ab Montag gilt die Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW in ihrer heute Nachmittag veröffentlichten Fassung.
Aus ihr geht hervor, dass nun auch für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Unterricht sowie in der Betreuung besteht.

Dort heißt es wörtlich:
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht
1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;
2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;
3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.

Das Nähere regelt das Ministerium für Schule und Bildung. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.“

Kindgerechte medizinische Masken erhalten sie z.B. in Drogeriemärkten.

Andrea Sdun
Schulleiterin

Informationen zum Lernen ab dem 16.02.2021


16.02. – 19.02.2021

  • Für alle Schülerinnen und Schüler findet weiter Distanzunterricht statt.
  • Die Kinder arbeiten an den dafür zusammengestellten Materialien/Wochenplänen.
  • Sollten Sie einen Platz in der Notbetreuung für diese Woche benötigen, bitten wir um Anmeldung vorab per E-Mail an schulleitung@schillerschule-herne.de.

22.02. – 05.03.2021

  • An allen Grundschulen findet Wechselunterricht statt.
  • Die Klassen werden halbiert.
  • Jeweils eine Hälfte der Kinder wird am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen und die andere Hälfte zu Hause im Distanzunterricht lernen. Es findet ein regelmäßiger Wechsel statt.
  • Wann genau ihr Kind im Präsenzunterricht bzw. im Distanzunterricht ist, erfahren Sie Mitte der der nächsten Woche von der Klassenführung Ihres Kindes.
  • Sollten Sie einen Platz in der Notbetreuung, bitten wir um Anmeldung bis spätestens bis zum 19.02.2021 per E-Mail oder über den Briefkasten.

Bei Fragen können Sie uns gerne unter Tel. 53069 anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Wir melden uns schnellstmöglich.

 

Anmeldeformulare für die Notbetreuung:

Spende


Vielen Dank an die “Mayersche” Buchhandlung für die großzügige Spende von 500 Euro!

Die Spende kommt unserer Schülerbücherei zu Gute! Es werden neue und spannende Bücher für unsere Schillerkinder angeschafft.

Vielen Dank!