Liebe Eltern
aus der aktuellen Schulmail aus dem MSB NRW:
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
- Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten. Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung. Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk. Nordrhein-Westfalen wird hierbei von den Ausnahmevorschriften für Abschlussklassen und Förderschulen Gebrauch machen und die Ihnen bekannten pädagogischen Betreuungsangebote fortführen. Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021. Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021. [Quelle: msb2104_2201 -Informationen zum Schulbetrieb ab 26.April 2021]
Das heißt für die Schillerschule, dass weiterhin ausschließlich Distanzunterricht stattfindet. In dringenden Fällen besteht nach wie vor ein Betreuungsangebot in der Schule. In dieser Betreuung wird kein Unterricht angeboten. Alle Eltern sind weiterhin aufgerufen, ihr Kind zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur zwingenden Kontaktreduzierung zu leisten. Sollten Sie dennoch die schulische Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie Ihr Kind zur Betreuung anmelden.
Die aktuelle Schulmail mit Informationen zum Schulbetrieb ab 26.04.2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Ihre Schillerschule
Kommende Woche: Distanzlernen
Lieber Eltern,
soeben erreicht uns die Information, dass auch in der kommenden Woche Distanzunterricht erteilt werden muss. Aufgrund des hohen Inzidenzwertes bleiben die Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen an den Weiterführenden Schulen, bis mindestens 30.04.2021 weiterhin geschlossen.
Es findet weiterhin eine Notbetreuung statt. Jedoch nur für die bereits angemeldeten Kinder.
Informationen zum Arbeitsplanung und zur Materialausgabe erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Schillerschule
Aktuelle Informationen zur Notbetreuung und zum Zugang zu Materialien
Notbetreuung
- Aufgrund der morgendlichen Testungen und der Schließung der Türen nach 8 Uhr, ist es erforderlich, dass die Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, bis 8 Uhr eintreffen.
- Ein späteres Eintreffen ist nur nach vorheriger Absprache mit Herrn Kleimann oder mir möglich.
Material
- Um die Materialabholung und -abgabe weiterhin über Kisten organisieren zu können, müssen wir sicherstellen, dass in dem kurzen Zeitraum keine Begegnung von abholenden Eltern mit Kindern erfolgt.
- Daher werden wir zukünftig feste Abholzeiten mitteilen.
Außerhalb der Zeiten sind die Türen geschlossen. - Eltern die Bescheinigungen abholen wollen oder Materialien vergessen haben, müssen vorab per Telefon oder Mail einen Termin vereinbaren.
- Die Abholung muss schnell und kontaktlos erfolgen.
Neuerung
- Seit dieser Woche besteht weiterhin im Radius von 100 m um die Schule Maskenpflicht (Beschluss der Stadt Herne).
- Gespräche können nur nach Terminvereinbarung und mit Vorlage eines negativen Testberichts geführt werden.
Änderung: Distanzunterricht ab Montag 19.04.2021
Liebe Eltern der Schillerschule,
soeben haben wir vom Schulträger der Stadt Herne erfahren, dass das MAGS NRW bestimmt hat, dass aufgrund der hohen Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (197 / 207 / 204 laut RKI) die Schulen in Herne ab Montag, 19.04.2021 geschlossen und die Kinder im Distanzunterricht bleiben. Diese Regelung gilt zunächst für eine Woche. Die für die Notbetreuung angemeldeten Kinder werden in der Schule betreut.
Ab wann ein Präsenzunterricht im Wechselmodell wieder möglich ist, ist zurzeit unklar. Falls es zunächst beim Distanzunterricht bleibt, informieren die Klassenführungen Sie. Einen genauen Termin zur Abholung würden Sie ggf. rechtzeitig von der Lehrkraft Ihres Kindes erhalten.
Sie erfahren über die Klassenführung, wann und wo Sie Arbeitsmaterial für ihr Kind für die nächste Woche erhalten. Sollte sich Änderungen ergeben, werden wir Sie durch die Lehrkraft Ihres Kindes informiert.
Alle Informationen finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles. Bitte schauen Sie hier täglich einmal nach neuen Informationen.
Sobald es Informationen zum Wechsel der Unterrichtsformen gibt, werden wir diese schnellstens an Sie weiterleiten.
Für Rückfragen erreichen Sie uns morgen per Mail oder telefonisch ab 7.30 Uhr.
Ihr Schillerschule
Informationen zur Testpflicht


Informationen zum Distanzlernen

Testung als Voraussetzung für den Präsenzunterricht
Voraussichtlich startet in der nächsten Woche wieder der Unterricht im Wechselmodel.
Wir informieren Sie, sobald wir eine entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) erhalten haben.
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass alle Kinder sich am ersten Präsenztag zu Unterrichtsbeginn selber testen oder einen entsprechenden Nachweis mitbringen.
Nähere Information geht allen Eltern zeitnah per E-Mail zu.
Elterninformation zur Selbsttestung
Liebe Eltern der Schillerschule,
laut aktueller Coronabetreuungsverordnung vom 12.04.2021 dürfen nur Kinder an der Notbetreuung oder am Unterricht teilnehmen, die
- an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben
- zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben.
Ohne eine negative Testung darf ein Kind nicht betreut oder unterrichtet werden.
Testung in dieser Woche
- Am Dienstag und Donnerstag werden sich alle Kinder, die die Notbetreuung besuchen, zu Beginn der Betreuung testen.
- Kinder, die sich morgen nicht selbst testen sollen, müssen einen negativen Testbescheid vorlegen. Diesen erhalten Sie z.B. nach einer Schnelltestung in den Bürgerzentren.
- Es findet eine anonymisierte Testung statt. Dazu verwenden wir das Material aus der Materialwiese. Dieses können Sie sich gerne unter https://materialwiese.de/2021/04/selbsttests-in-der-grundschule.html
- Vorab werden wir mit den Kindern über die Testsituation sprechen. Mittels eines Leporellos wird die Testung besprochen. Ihr Kind wir beim Selbsttest durch eine Lehrkraft begleitet.
- Folgende Übersicht des Ministeriums informiert, wie bei positivem Testergebnis verfahren werden soll: Umgang_positiver_Selbsttest
- Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Sie an den Testtagen erreichen können.
Informationen zum Test
Den Link zum Selbsttest, der an die Schulen geliefert wurde, finden Sie unter Aktuelles auf dieser Website.
- Dieser ist ein Stäbchentest, bei dem die Kinder das Stäbchen ca. 2 Zentimeter in die Nase einführen müssen und so der Abstrich gemacht wird. Dies kann unangenehm sein, aber nicht gefährlich. In der Schule wird nur im vorderen Nasenbereich der Abstrich gemacht!
- Wir sind angehalten, die Ergebnisse der Selbsttests zu dokumentieren. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 14 Tagen vernichtet.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail zusenden an schulleitung@schillerschule-herne.de. Unser Sekretariat ist erst ab dem 01.05.2021 wieder besetzt.
Mit einem herzlichen Gruß
Andrea Sdun
Schulleiterin
Video-Anleitung für den Selbsttest
Liebe Eltern,
vorab erhalten Sie schon einmal eine Videoanleitung für den Selbsttest, der in der Schillerschule eingesetzt wird. Der Hersteller hat hierfür ein Video bereitgestellt, das über den folgenden Link erreicht werden kann. Bitte sehen Sie sich das Video gemeinsam mit ihrem Kind an zur Vorbereitung: Video-Selbsttest
In der Schule wird die Anwendung des Tests mit den Kinder und den LehrerInnen gemeinsam ausführlich besprochen.
Distanzunterricht ab Montag (12.04.2021)
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Montag, den 12.04.2021 findet Distanzunterricht für die ganze Woche statt. Die für die Notbetreuung angemeldeten Kinder werden in der Schule betreut. Hier der offizielle Link des Schulministeriums zum Schulstart am Montag: Schulministerium NRW
Sie erfahren über die Klassenführung wann und wo sie Arbeitsmaterial für ihr Kind für die nächste Woche erhalten.
Sollte sich kurzfristig eine Änderung ergeben, werden wir Sie durch die Lehrkraft Ihres Kindes informiert.