Aktuelle Informationen zur Notbetreuung und zum Zugang zu Materialien


Notbetreuung

  • Aufgrund der morgendlichen Testungen und der Schließung der Türen nach 8 Uhr, ist es erforderlich, dass die Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, bis 8 Uhr eintreffen.
  • Ein späteres Eintreffen ist nur nach vorheriger Absprache mit Herrn Kleimann oder mir möglich.

Material

  • Um die Materialabholung und -abgabe weiterhin über Kisten organisieren zu können, müssen wir sicherstellen, dass in dem kurzen Zeitraum keine Begegnung von abholenden Eltern mit Kindern erfolgt.
  • Daher werden wir zukünftig feste Abholzeiten mitteilen.
    Außerhalb der Zeiten sind die Türen geschlossen.
  • Eltern die Bescheinigungen abholen wollen oder Materialien vergessen haben, müssen vorab per Telefon oder Mail einen Termin vereinbaren.
  • Die Abholung muss schnell und kontaktlos erfolgen.

Neuerung

  • Seit dieser Woche besteht weiterhin im Radius von 100 m um die Schule Maskenpflicht (Beschluss der Stadt Herne).
  • Gespräche können nur nach Terminvereinbarung und mit Vorlage eines negativen Testberichts geführt werden.

 

Änderung: Distanzunterricht ab Montag 19.04.2021


Liebe Eltern der Schillerschule,

soeben haben wir vom Schulträger der Stadt Herne erfahren, dass das MAGS NRW bestimmt hat, dass aufgrund der hohen Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (197 / 207 / 204 laut RKI) die Schulen in Herne ab Montag, 19.04.2021 geschlossen und die Kinder im Distanzunterricht bleiben. Diese Regelung gilt zunächst für eine Woche. Die für die Notbetreuung angemeldeten Kinder werden in der Schule betreut.

Ab wann ein Präsenzunterricht im Wechselmodell wieder möglich ist, ist zurzeit unklar. Falls es zunächst beim Distanzunterricht bleibt, informieren die Klassenführungen Sie. Einen genauen Termin zur Abholung würden Sie ggf. rechtzeitig von der Lehrkraft Ihres Kindes erhalten.

Sie erfahren über die Klassenführung, wann und wo Sie Arbeitsmaterial für ihr Kind für die nächste Woche erhalten. Sollte sich Änderungen ergeben, werden wir Sie durch die Lehrkraft Ihres Kindes informiert.

Alle Informationen finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles. Bitte schauen Sie hier täglich einmal nach neuen Informationen.
Sobald es Informationen zum Wechsel der Unterrichtsformen gibt, werden wir diese schnellstens an Sie weiterleiten.
Für Rückfragen erreichen Sie uns morgen per Mail oder telefonisch ab 7.30 Uhr.

Ihr Schillerschule

Testung als Voraussetzung für den Präsenzunterricht


Voraussichtlich startet in der nächsten Woche wieder der Unterricht im Wechselmodel.
Wir informieren Sie, sobald wir eine entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) erhalten haben.

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass alle Kinder sich am ersten Präsenztag zu Unterrichtsbeginn selber testen oder einen entsprechenden Nachweis mitbringen.
Nähere Information geht allen Eltern zeitnah per E-Mail zu.

Elterninformation zur Selbsttestung


Liebe Eltern der Schillerschule,
laut aktueller Coronabetreuungsverordnung vom 12.04.2021 dürfen nur Kinder an der Notbetreuung oder am Unterricht teilnehmen, die

  • an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben
  • zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben.

Ohne eine negative Testung darf ein Kind nicht betreut oder unterrichtet werden.

 Testung in dieser Woche

  • Am Dienstag und Donnerstag werden sich alle Kinder, die die Notbetreuung besuchen, zu Beginn der Betreuung testen.
  • Kinder, die sich morgen nicht selbst testen sollen, müssen einen negativen Testbescheid vorlegen. Diesen erhalten Sie z.B. nach einer Schnelltestung in den Bürgerzentren.
  • Es findet eine anonymisierte Testung statt. Dazu verwenden wir das Material aus der Materialwiese. Dieses können Sie sich gerne unter https://materialwiese.de/2021/04/selbsttests-in-der-grundschule.html
  • Vorab werden wir mit den Kindern über die Testsituation sprechen. Mittels eines Leporellos wird die Testung besprochen. Ihr Kind wir beim Selbsttest durch eine Lehrkraft begleitet.
  • Folgende Übersicht des Ministeriums informiert, wie bei positivem Testergebnis verfahren werden soll: Umgang_positiver_Selbsttest
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Sie an den Testtagen erreichen können.

Informationen zum Test

Den Link zum Selbsttest, der an die Schulen geliefert wurde, finden Sie unter Aktuelles auf dieser Website.

  • Dieser ist ein Stäbchentest, bei dem die Kinder das Stäbchen ca. 2 Zentimeter in die Nase einführen müssen und so der Abstrich gemacht wird. Dies kann unangenehm sein, aber nicht gefährlich. In der Schule wird nur im vorderen Nasenbereich der Abstrich gemacht!
  • Wir sind angehalten, die Ergebnisse der Selbsttests zu dokumentieren. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nach 14 Tagen vernichtet.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail zusenden an schulleitung@schillerschule-herne.de. Unser Sekretariat ist erst ab dem 01.05.2021 wieder besetzt.

Mit einem herzlichen Gruß
Andrea Sdun
Schulleiterin

Informationen vor den Osterferien


Wichtige Information zum Bringen und Abholen

Die AHA-Regel ist beim Bringen und Abholen Ihres Kindes unbedingt zu beachten ist:

  • Morgens verabschieden Sie Ihr Kind kurz. Ein Warten vor den Zugängen ist nicht gestattet.
  • Mittags verlassen Sie bitte mit Ihrem Kind umgehend das nähere Schulumfeld.

In den Bereichen vor den Zugängen zur Schule (Treppenzugang vorne und grünes Tor hinten) ist von Erwachsenen eine medizinischer Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.
Ein längerer Aufenthalt ist nur für Verkehrszähmer-Eltern und Eltern mit einem Termin in der Schule möglich.

Unterricht nach den Ferien

  • Nach den Ferien wird vermutlich weiterhin Wechselunterricht
  • Die Kinder der Gruppe A kommen am Montag und die Kinder der Gruppe B am Dienstag zur Schule. Alle weiteren Informationen erhalten Sie spätestens am ersten Schultag nach den Ferien über einen Elternbrief.
  • Sollte es Änderungen geben, informieren wir am Ferienende über unsere Website schillerschule-herne.de. Dort finden Sie unter Aktuelles dann einen entsprechenden Beitrag.

Wechsel im Kollegium

  • Am 26.03.2020 nimmt Frau Tilner ihren Dienst nach der Elternzeit wieder mit voller Stelle auf.
  • Frau Währisch beendet am 01.05.2021 ihre Ausbildung und bleibt danach als Kollegin an der Schule. Nachdem 01.05.2021 beginnt dann Frau Olejnik ihr Referendariat bei uns.
  • Frau Siroki verlässt unsere Schule leider zum 01.05.2021, um ihr Referendariat an einer weiterführenden Schule zu beginnen.

Erreichbarkeit des Sekretariats

  • Bis auf Weiteres ist unser Schulsekretariat nicht besetzt.
  • Sollten Sie Bescheinigungen benötigen, bitten wir Sie diese telefonisch oder per E-Mail zu beantragen.

Trinkwassergeräte

  • Wir besitzen seit kurzem ein Trinkwassergerät. Dieses wurde durch Spenden finanziert und vom Förderverein angeschafft.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind nach den Ferien eine leere Trinkflasche mit.  Diese kann dann mit gesprudeltem Wasser gefüllt werden. Den Kindern wird die Benutzung erklärt.

I-Pads

  • Dank finanzieller Unterstützung des Fördervereins und Spenden der Herner Sparkasse konnten wir 22 I-Pads für den Unterricht anschaffen.
  • Diese werden zurzeit von Herrn Kleimann eingerichtet.

Spendenaufruf

  • Gerne würden wir jede Etage mit 15 I-Pads ausstatten und Bee-Bots anschaffen, um die Ziele des Medienplans NRW bald besser umzusetzen.
  • Daher würden wir uns über eine kleine Spende an den Förderverein zu Ostern freuen. Wenn Sie mögen, geben Sie Ihrem Kind einen kleinen Betrag in einem Umschlag mit.

 Neue Termine

  • Für den 19./20.04.2021 haben wir einen Wortgottesdienst angedacht. Weiter Informationen folgen.
  • Bitte merken Sie sich den 26.05.2021 vor. An diesem Tag führen wir, wenn möglich, einen Pädagogischen Tag (OGS- und Lehrkräfte) durch. Es findet kein Präsenzunterricht und keine Notbetreuung statt.

Notbetreuung für OGS-Kinder in den Osterferien


In den Osterferien findet die Notbetreuung nur für in der OGS angemeldete Kinder statt. Falls ihr Kind zurzeit an der Notbetreuung teilnimmt und die OGS besucht , können Sie es bis zum 23.03.2021 anmelden.

Dazu erhält ihr Kind bis spätestens Dienstag ein Schreiben mit einem Antragsformular. Das Formular kann über Ihr Kind mitgegeben werden oder als Anhang per E-Mail an betreuung@schillerschule-herne.de gesendet werden.

Bitte bedenken Sie, dass es sich weiterhin um eine NOTBETREUUNG handelt.

Ferienaktionen können nicht im gewohnten Umfang stattfinden.

Ihr OGS-TEAM

Wechselunterricht bis zu den Osterferien


Das MSB hat beschlossen, dass an den Grundschulen bis zum 26.03.2021 Wechselunterricht stattfinden wird.
Eine Übersicht zu den Präsenztagen bis zum 19.03.2021 haben wir bereits gestern erstellt.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Anfang der Woche – Gruppe A am Montag und Gruppe B am Dienstag – eine Zusammenstellung für die Zeit bis zu den Osterferien. Diese finden Sie dann ebenfalls unter Aktuelles auf unserer Website.

Information zum Unterricht ab 08.03.2021


Liebe Eltern der Schillerschule,

gerne würden wir bereits heute verlässliche Informationen an Sie weitergeben.
Vermutlich wird weiterhin Wechselunterricht stattfinden. Wir informieren Sie schnellstmöglich.

Sicher ist: Montag und Dienstag wird es auf jeden Fall Wechselunterricht an unserer Schule geben.
Die Planung für die kommenden 2 Wochen entnehmen Sie bitte der Übersicht.

08.03. – 12.03.2021 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Präsenzunterricht in der Schule A B A B A
Distanzunterricht zu Hause B A B A B

 

15.03.- 19.03.2021 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Präsenzunterricht in der Schule A B A B B
Distanzunterricht zu Hause B A B A A

 

Maskenpflicht in Grundschulen ab 22.02.2021


Liebe Eltern der Schillerschule,

ab Montag gilt die Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW in ihrer heute Nachmittag veröffentlichten Fassung.
Aus ihr geht hervor, dass nun auch für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Unterricht sowie in der Betreuung besteht.

Dort heißt es wörtlich:
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht
1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;
2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;
3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person.

Das Nähere regelt das Ministerium für Schule und Bildung. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.“

Kindgerechte medizinische Masken erhalten sie z.B. in Drogeriemärkten.

Andrea Sdun
Schulleiterin

Masken


Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ist es ab Montag für alle Kinder erforderlich auch am Platz eine Maske zu tragen. Bis auf wenige Kinder, war dies auch vor den Ferien der Fall. Dafür bedanken wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen und Ihrem Kind.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist es sehr wichtig, dass dies dies eine medizinische Maske ist.
Diese sind nicht durch die Coronabetreuungsverordnung vorgeschrieben, schützen aber im Fall eines Erstkontaktes deutlich häufiger vor Quarantäne. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes gehen, alle Kinder mit Alltagsmasken sicher in Quarantäne.

Wir freuen uns auf die Kinder und wünschen uns, dass alle gesund bleiben!