Liebe Eltern,
Ihr Kind muss im Moment jede Woche zwei Corona-Tests machen. In NRW gibt es diese Regel seit dem 12. April durch die Coronabetreuungsverordnung. Seit dem 22. April müssen das auch alle Schulkinder in ganz Deutschland so machen. Das steht im Infektionsschutz-Gesetz.
Die Kinder machen im Moment Selbsttests. Die Selbsttests sind in Grundschulen und Förderschulen schwierig durchzuführen. Darum hat die Universitätsklinik Köln den Lolli-Test entwickelt. Das ist ein einfacher und schneller Corona-Test für Gruppen. Mit dem Lolli-Test gibt es mehr Sicherheit für die Kinder wegen Corona. So können die Schulen geöffnet bleiben.
Wie funktioniert der Lolli-Test?
- Jedes Kind aus der Lerngruppe lutscht 30 Sekunden an einem Wattestäbchen.
- Alle Wattestäbchen kommen zusammen in ein Röhrchen.
- Die Schule gibt das Röhrchen an ein Labor. Das Labor macht einen PCR-Test für alle Wattestäbchen aus der Lerngruppe. Der PCR-Test kann positiv oder negativ sein.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe negativ ist?
Das bedeutet: Niemand in der Gruppe hat Corona. Der Unterricht geht weiter wie vorher.
Was passiert, wenn der Lolli-Test für die Lerngruppe positiv ist?
Das bedeutet: Mindestens ein Kind aus der Gruppe hat Corona. Wir sagen das allen Eltern aus der Gruppe spätestens am nächsten Morgen vor dem Unterricht. Alle Kinder aus der Lerngruppe müssen zuhause bleiben.
- Jedes Kind hat einen PCR-Test für zuhause bekommen.
- Diesen PCR-Test machen Sie dann mit Ihrem Kind. Sie bekommen eine Anleitung für den PCR-Test.
- Vielleicht gibt es Probleme mit dem PCR-Test zuhause. Zum Beispiel: Sie machen den PCR-Test falsch. Dann müssen Sie sich um einen PCR-Test für Ihr Kind bei einem Arzt kümmern.
Nur Kinder mit einem negativen PCR-Test dürfen wieder in die Schule kommen.
Mehr Informationen zum Lolli-Test finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests. Dort gibt es auch Videos, die den Lolli-Test erklären. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Sdun
Schulleiterin
Lollitest
Liebe Eltern der Schillerschule,
das Land NRW sowie das Ministerium für Bildung und Schule haben beschlossen, dass in den Grund- und Förderschulen des Landes NRW zur Erfüllung der bestehenden Testpflicht ab Montag, 10.05.2021 der sogenannte „Lolli-Test“ eingesetzt wird.
Das Besondere am Lolli-Test ist, dass es ein PCR Test ist, der in einem Labor ausgewertet wird und in der Handhabung sehr kindgerecht ist.
Kurze Erklärung zum Ablauf des Lolli-Tests:
- Der Lolli-Test wird in der Schule zweimal pro Woche an festgelegten Tagen durchgeführt. Dazu bekommen die Kinder zu Beginn des Schultages von ihrer Lehrkraft ein steriles Wattestäbchen, das sie für 30 Sekunden in den Mund nehmen und daran wie an einem Lolli lutschen.
- Im Anschluss kommen alle Wattestäbchen einer Lerngruppe gemeinsam in ein verschließbares Teströhrchen, ein sogenannter Pool ist entstanden.
- Das Labor holt die Proben aller Pools von der Schule ab und wertet sie aus. Spätestens am nächsten Morgen wird die Schule vom Labor informiert, ob ein Pool positiv getestet wurde oder ob alle Pools negativ waren.
- Falls es einen positiven Pool gab, müssen die Kinder diesen Pools zu Hause einen weiteren Lolli-Test durchführen. Die benötigten Testmaterialien für die Einzelprobe zu Hause, bekommt Ihr Kind am ersten Tag in der Schule und nimmt sie mit nach Hause.
- Die Einzelproben müssen bis spätestens 08:30 Uhr desselben Tages zur Schule gebracht Diese werden dann wiederum vom Labor abgeholt und ausgewertet. Spätestens am nächsten Tag erfahren Sie, ob Ihr Kind Corona positiv oder negativ ist. Ist Ihr Kind positiv, erhalten Sie alle weiteren Informationen vom Gesundheitsamt der Stadt Herne.
Um Sie ggf. schnellstens über ein positives (Pool-)ergebnis der Lerngruppe Ihres Kindes informieren zu können, benötigen wir dringend eine aktuelle Handynummer pro Familie. Geplant haben wir, Sie über WhatsApp, bzw. SMS zu informieren.
Damit der gesamte Ablauf des Lolli-Tests reibungslos verlaufen kann und somit erfolgreich und zielführend ist, sind wir, aber vor allem Ihre Kinder, auf Ihre Unterstützung und Mitarbeit angewiesen.
Weitere ausführliche Informationen in vielen verschiedenen Sprachen und auch Erklärvideos für die Kinder finden Sie in Kürze auf der Homepage des MSB und auch auf unserer Homepage.
Bitte passen Sie gut auf sich und Ihre Familie auf und bleiben Sie gesund!
Mit einem herzlichen Gruß
Andrea Sdun
Schulleiterin
Freie OGS-Plätze
Unsere OGS hat für das kommende Schuljahr noch Plätze frei.
Sollten Sie noch einen Platz suchen, bitten wir Sie eine E-Mail an betreuung@schillerschule-herne.de zu schreiben.
Ihr OGS-Team
Weiterhin Distanzlernen in Herne
Lieber Eltern,
in der kommenden Woche wird weiterhin Distanzunterricht erteilt .
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes bleiben die Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen an den Weiterführenden Schulen, weiterhin bis mindestens 07.05.2021 geschlossen.
Es findet eine Notbetreuung statt. Jedoch nur für die bereits angemeldeten Kinder.
Informationen zum Arbeitsplanung und zur Materialausgabe erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Schillerschule
Wichtige Informationen zur Anmeldung in der Notbetreuung
Liebe Eltern,
allen Kindern, die diese Woche in der Notbetreuung gekommen sind, wurde ein Formular mitgeben.
Am Montag können ausschließlich Kinder teilnehmen, die dieses Formular ausgefüllt mitgebracht haben oder (nach Rücksprache mit der Schulleitung) am Montag mitbringen. Neue Kinder können wir aus organisatorischen Gründen frühestens am Dienstag nach sorgfältiger Prüfung aufnehmen.
Beachten Sie:
- Um entscheiden zu können, ob Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen kann, benötigen wir das Anmeldeformular bis 10 Uhr.
- Eine Teilnahme ist frühestens am nächsten Tag möglich.
- Anmeldungen für den Montag müssen bereits am Freitag erfolgen.
Bitte bedenken Sie, dass eine Betreuung in der Schule nur in dringenden Fällen erfolgen soll!
Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12.04.2021
Ihre Schillerschule
Informationen aus der aktuellen Schulmail
Liebe Eltern
aus der aktuellen Schulmail aus dem MSB NRW:
Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie
- Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:
- Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
- Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
- Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
- Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
- Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
- Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten. Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung. Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk. Nordrhein-Westfalen wird hierbei von den Ausnahmevorschriften für Abschlussklassen und Förderschulen Gebrauch machen und die Ihnen bekannten pädagogischen Betreuungsangebote fortführen. Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung. Auf folgende Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung weise ich noch einmal besonders hin:
- Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. Über die bisherigen Testverfahren hinaus werden auch kindgerechte Pooltests an Grundschulen und an Förderschulen zugelassen. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet derzeit an der Beschaffung und Vorbereitung solcher Tests.
- Die Angebote der bisherigen Notbetreuung werden in die pädagogischen Betreuungsangebote integriert und folgen den dazu erlassenen Regeln in der SchulMail vom 11. Februar 2021. Daneben werden einige Vorschriften präzisiert. Hier möchte ich die Pflicht zur Übermittlung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter hervorheben; dies war bereits Gegenstand der SchulMail vom 14. April 2021. [Quelle: msb2104_2201 -Informationen zum Schulbetrieb ab 26.April 2021]
Das heißt für die Schillerschule, dass weiterhin ausschließlich Distanzunterricht stattfindet. In dringenden Fällen besteht nach wie vor ein Betreuungsangebot in der Schule. In dieser Betreuung wird kein Unterricht angeboten. Alle Eltern sind weiterhin aufgerufen, ihr Kind zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur zwingenden Kontaktreduzierung zu leisten. Sollten Sie dennoch die schulische Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie Ihr Kind zur Betreuung anmelden.
Die aktuelle Schulmail mit Informationen zum Schulbetrieb ab 26.04.2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Ihre Schillerschule
Kommende Woche: Distanzlernen
Lieber Eltern,
soeben erreicht uns die Information, dass auch in der kommenden Woche Distanzunterricht erteilt werden muss. Aufgrund des hohen Inzidenzwertes bleiben die Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen an den Weiterführenden Schulen, bis mindestens 30.04.2021 weiterhin geschlossen.
Es findet weiterhin eine Notbetreuung statt. Jedoch nur für die bereits angemeldeten Kinder.
Informationen zum Arbeitsplanung und zur Materialausgabe erhalten Sie über die Klassenlehrer*innen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Schillerschule
Aktuelle Informationen zur Notbetreuung und zum Zugang zu Materialien
Notbetreuung
- Aufgrund der morgendlichen Testungen und der Schließung der Türen nach 8 Uhr, ist es erforderlich, dass die Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, bis 8 Uhr eintreffen.
- Ein späteres Eintreffen ist nur nach vorheriger Absprache mit Herrn Kleimann oder mir möglich.
Material
- Um die Materialabholung und -abgabe weiterhin über Kisten organisieren zu können, müssen wir sicherstellen, dass in dem kurzen Zeitraum keine Begegnung von abholenden Eltern mit Kindern erfolgt.
- Daher werden wir zukünftig feste Abholzeiten mitteilen.
Außerhalb der Zeiten sind die Türen geschlossen. - Eltern die Bescheinigungen abholen wollen oder Materialien vergessen haben, müssen vorab per Telefon oder Mail einen Termin vereinbaren.
- Die Abholung muss schnell und kontaktlos erfolgen.
Neuerung
- Seit dieser Woche besteht weiterhin im Radius von 100 m um die Schule Maskenpflicht (Beschluss der Stadt Herne).
- Gespräche können nur nach Terminvereinbarung und mit Vorlage eines negativen Testberichts geführt werden.
Änderung: Distanzunterricht ab Montag 19.04.2021
Liebe Eltern der Schillerschule,
soeben haben wir vom Schulträger der Stadt Herne erfahren, dass das MAGS NRW bestimmt hat, dass aufgrund der hohen Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen (197 / 207 / 204 laut RKI) die Schulen in Herne ab Montag, 19.04.2021 geschlossen und die Kinder im Distanzunterricht bleiben. Diese Regelung gilt zunächst für eine Woche. Die für die Notbetreuung angemeldeten Kinder werden in der Schule betreut.
Ab wann ein Präsenzunterricht im Wechselmodell wieder möglich ist, ist zurzeit unklar. Falls es zunächst beim Distanzunterricht bleibt, informieren die Klassenführungen Sie. Einen genauen Termin zur Abholung würden Sie ggf. rechtzeitig von der Lehrkraft Ihres Kindes erhalten.
Sie erfahren über die Klassenführung, wann und wo Sie Arbeitsmaterial für ihr Kind für die nächste Woche erhalten. Sollte sich Änderungen ergeben, werden wir Sie durch die Lehrkraft Ihres Kindes informiert.
Alle Informationen finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles. Bitte schauen Sie hier täglich einmal nach neuen Informationen.
Sobald es Informationen zum Wechsel der Unterrichtsformen gibt, werden wir diese schnellstens an Sie weiterleiten.
Für Rückfragen erreichen Sie uns morgen per Mail oder telefonisch ab 7.30 Uhr.
Ihr Schillerschule
Testung als Voraussetzung für den Präsenzunterricht
Voraussichtlich startet in der nächsten Woche wieder der Unterricht im Wechselmodel.
Wir informieren Sie, sobald wir eine entsprechende Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) erhalten haben.
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass alle Kinder sich am ersten Präsenztag zu Unterrichtsbeginn selber testen oder einen entsprechenden Nachweis mitbringen.
Nähere Information geht allen Eltern zeitnah per E-Mail zu.